Widersprüchlich hierzu habe er an anderer Stelle angegeben, ‘E.________ habe ihm ein Foto mit einem weissen Kleid geschickt, weshalb er davon ausgegangen sei, dass die Person existiere (pag. 34 Z. 367 f.). Für ihn sei damit klar gewesen, dass er sich mit einem realen 13- jährigen Mädchen treffen würde. Die Vorinstanz stellte sodann die rhetorische Frage in den Raum, warum ein 63- resp. 64-jähriger Mann herausfinden wolle, ob eine Person, welche sich als minderjähriges Mädchen ausgebe, real sei oder nicht. Es sei nicht nachvollziehbar, worin der geltend gemachte Nervenkitzel/