Auch später habe er ihr wiederholt Geschenke in Aussicht gestellt, so etwa Natel-Guthaben (pag. 603), Geld (pag. 645) oder eine Webcam (pag. 622 f.). Seine Aussage, wonach es sich um eine Einstiegsfrage gehandelt habe, um herauszufinden, was dahinter sei (pag. 55 Z. 191 ff.), wertete die Vorinstanz als nicht überzeugend.