dass es sich bei den im Chat mit ‘E.________ verwendeten Ausdrücken um «allgemeine» Chatsprache, Provokation, handle; - Weiter fehle auch eine nachvollziehbare Erklärung, warum er sich gegenüber ‘E.________ als Gönner ausgegeben habe. So sei nicht nachvollziehbar, dass er sie schon beim ersten Chat nach gerade einmal 22 Minuten gefragt habe, wie sie am liebsten verwöhnt würde und ob sie besondere Wünsche habe, und ihr auf entsprechende Antwort angeboten habe, ihr ein Handy zu besorgen (pag. 597). Auch später habe er ihr wiederholt Geschenke in Aussicht gestellt, so etwa Natel-Guthaben (pag.