Praktisch identische, (zeit)intensive Chatkontakte fänden sich im Rahmen der Vordelinquenz. Der Beschuldigte habe erneut ein Doppelleben geführt und habe diesen grossen Teil seiner Zeit und Emotionen/Fantasien vor seiner Umwelt (Partnerin, Familie, Therapeutin) verheimlichen müssen. Der Sexualtrieb des Beschuldigten für die pädophilen/hebephilen Fantasien sei derart stark gewesen, dass er seine bedingte Verurteilung aufs Spiel gesetzt habe. Das Delinqiuieren in dieser Gesamtsituation zeige, wie wenige innere (und äussere) Hemmnisse der Beschuldigte gehabt habe.