Der Beschuldigte habe kein Interesse daran gehabt, seinen Pornografiekonsum der Therapeutin mitzuteilen. Er habe im Rahmen der Behandlung sogar ein progredientes Deliktverhalten gezeigt und erneut gezielt Kontakt zu Mädchen gesucht. Seine Annäherungsversuche seien ihm legitim und unproblematisch erschienen, obwohl er regelmässig in der Therapie deren Verbotensein diskutiert und über das nächste mehr als ein Jahr jedes Mal der Therapeutin seine Delikte hätte berichten können. Es finde sich eine deliktfördernde Einstellung. Am 28. September 2018 habe er mit der 13-jährigen ‘E.________ eine sexualisierte Unterhaltung begonnen und identisches Verhalten wie zuvor gezeigt.