Dasselbe gilt für das kinderpornografische Video, welches der Beschuldigte Ende Juni – also wenige Tage vor dem Treffen mit ‘E.________ - verschickt hat und auf welchem Geschlechts- und Oralverkehr zwischen einem erwachsenen Mann und einem offensichtlich nicht geschlechtsreifen Mädchen zu sehen ist (vgl. den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch gemäss