Schliesslich lässt sich auch seine Erklärung, wonach er die Liste nicht zu 100 % à jour gehalten habe (pag. 768 Z. 34 f.), angesichts der erheblichen Anzahl von Einträgen als Schutzbehauptung abtun. Die Anzahl Einträge (555 an der Zahl) spricht vielmehr dafür, dass der Beschuldigte die Einträge laufend, umfassend und minutiös aktualisierte. 12.3 Weitere objektive Beweismittel sowie forensisch-psychiatrisches Gutachten Über den Beschuldigten wurde im erstinstanzlichen Verfahren am 22. Juli 2022 ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt (pag.