Die Kammer ist überzeugt, dass er mit dieser Frage, gleichermassen wie mit seiner Äusserung betreffend die ihm gleichgültige Anwesenheit ihrer Mutter, lediglich das Vertrauen von ‘E.________ gewinnen, sich jedoch nicht ernsthaft dem Umfeld von ‘E.________ gegenüber zeigen wollte. Denn der Beschuldigte war – wie gesehen – im Gegenteil versucht, eine Art Geheimsphäre zu schaffen, was typisch ist bei Erwachsenen, die den sexuellen Kontakt zu Minderjährigen suchen. Dass es dem Beschuldigten ein Anliegen war, mit ‘E.______