So entstand seine Aussage, als ‘E.________ ihm auf seinen Vorschlag, sich am Mittwoch zu treffen, mitteilte, ihre Mutter habe an diesem Tag frei und wolle etwas mit ihr machen (und der Beschuldigte darauf antwortete, er werde demnach beide einladen). Als er aber wenige Tage später bei ‘E.________ nachfragte, ob die Mutter nun am Mittwoch freihabe und ihm ‘E.________ dies bestätigte, insistierte er nicht weiter auf ein Treffen mit ‘E.________ und ihrer Mutter, sondern antwortete er mit «ok schade» (pag. 635). Im Übrigen kann erneut auf die hiervor bereits erwähnte Nachricht des Beschuldigten verwiesen werden, wonach ihre Eltern ausrasten würden, wenn sie über die Chats oder das mögliche