zu verreisen, drängte dieser auf ein unverzügliches Treffen: «ohhhjeh. De chumi übermorn mittwoch nomi zu dir» (pag. 639). Weshalb er sich umgehend und noch vor ihren Ferien mit ihr, die er bis anhin noch nie gesehen hatte und an der er wie gesehen rein sexuell interessiert war, hätte treffen müssen, wenn er keine Absicht zur Vornahme sexueller Handlungen an ebendiesem Tag gehabt hätte, ist nicht erklärbar. Dieser Eindruck, dass der Beschuldigte beabsichtigte, bereits anlässlich des Treffens in D.________(Ort) mit ‘E.________ sexuelle Handlungen vorzunehmen, ergibt sich des Weiteren daraus, dass es ihm offensichtlich darum ging, ‘E.________ alleine zu treffen.