Schliesslich fiel dem Beschuldigten auch im Hinblick auf das Treffen in D.________(Ort) ein, dass er ihr anlässlich dieses Treffens eine Webcam kaufen wolle (pag. 640). Dass sein Verlangen, ‘E.________ über eine Webcam sehen zu können, sexuellen Ursprungs war, ergibt sich nicht zuletzt aus der Parallele zu seinem früheren, in der erwähnten Verurteilung im Kanton Zug mündenden Verhalten, als er sich einerseits von Chatkontakten (kinder-)pornografische Vorgänge über die Webcam präsentieren liess (vgl. pag. 503 f.), sowie andererseits der 11-jährigen ‘O._______