625, «schad chömer ned do came»), ebenso wie am 28. Mai 2019, als er, weil ‘E.________’ keine Zeit für ein Treffen hatte, meinte, ihre Mutter solle ihr endlich ein richtiges Handy kaufen, damit sie mit ihm skypen könne. Als ‘E.________ ihm in der Folge mitteilte, ihre Freundin habe ein Handy, schlug er ihr vor, mal mit ihm zu skypen, wenn sie mit ihrer Freundin sei (pag. 636). Schliesslich fiel dem Beschuldigten auch im Hinblick auf das Treffen in D.________(Ort) ein, dass er ihr anlässlich dieses Treffens eine Webcam kaufen wolle (pag.