Im Übrigen lässt sich das kontextlose Senden eines Fotos seiner Unterhosen an ein 13- jähriges Mädchen schlicht nicht anders als in sexuellem Kontext erklären. Dies umso weniger, als der Beschuldigte anschliessend ein Foto von ‘E.________’ erbat (pag. 627), und auf ihre Gegenfrage, ob er auch ein Bild habe, fragte: «Was wetsch de no für eis?». Die Kammer ist überzeugt, dass der Beschuldigte auch hier sondierte und die Grenzen auslotete, in der Hoffnung, ‘E.________’ aus der Reserve locken und die Unterhaltung auf die nächste (sexuelle) Ebene bringen zu können, was letztlich durch das zurückhaltende und ablenkende Verhalten von ‘E.________’ misslang.