21 schade, dass sie nicht per Video telefonieren könnten. Auf dem Foto zu sehen ist der Beschuldigte von der Taille abwärts, auf dem Sofa liegend und lediglich mit einem T-Shirt und Unterhosen bekleidet, wobei zwischen den beiden Kleidungsstücken ein kleiner Teil seines Bauches zu sehen ist (pag. 626). Die sexuelle Komponente des Fotos ist entgegen der Auffassung der Verteidigung evident. Im Übrigen lässt sich das kontextlose Senden eines Fotos seiner Unterhosen an ein 13- jähriges Mädchen schlicht nicht anders als in sexuellem Kontext erklären.