hehe», sowie anschliessend auf ihre Entschuldigung hin: «chasch mol guet mache ! ;-)». Der Beschuldigte spielte an dieser Stelle nicht nur explizit auf körperlichen Kontakt mit ‘E.________’ an, sondern ging noch einen Schritt weiter, indem er den Zeitpunkt, sie ‘über das Knie zu nehmen’, als geeignet ansah, wenn er sie dabei im Bikini und damit leicht bekleidet erwischen würde. Auch doppelte er gleich nach, indem er ‘E.________’ – nachdem sie ihm mitgeteilt hatte, im N.________(Freibad) gewesen zu sein – nach einem Bild von ihr im Bikini fragte und diese Gefälligkeit als einen ersten Schritt der Wiedergutmachung dafür, dass sie ihm selten schreibe, bezeichnete (pag.