Auf ihre Bejahung der Frage lobte er sie für ihre «Taffheit», warnte sie aber von den damit einhergehenden Gefahren, wie etwa Drogen «und au so treffe mit type sind ned immer luschtig» (pag. 633). Anders als sexuell konnotiert würden die Aussagen schlicht keinen Sinn ergeben. Weshalb er ‘E.________’ sonst nach ihren Gründen für die Zusage zum Treffen fragte, wenn nicht, um sie aus der Reserve zu locken bzw. im Hinblick auf ihre Bereitschaft zu sexuellen Handlungen vorzusondieren sowie die Grenzen auszuloten, ist nicht erklärbar. Der Beschuldigte verabschiedete sich im Weiteren auch von dieser Unterhaltung mit einem Kusssmiley und bat ‘E._____