Dasselbe gilt für die geradezu entlarvende Nachricht des Beschuldigten «und wenn du jo ned so hübsch und sympathisch wärsch und älter usgsehsch, würd ich jo au ned welle dich mol real treffe und öppis mache» (pag. 632), mit welcher er auf die Minderwertigkeitskomplexe von ‘E.________’ reagierte. Der Beschuldigte führt damit sein Verlangen, sich mit ‘E.________’ zu treffen, explizit auf ihr Aussehen zurück, womit er das Treffen also gerade nicht als unverfängliches Treffen zwischen Onkel und Nichte sah; vielmehr legte er die von ihrem Äusseren abhängige und damit sexuelle Motivation für das Treffen offen. Damit korreliert auch seine darauffolgende Gegenfrage, was denn