Im Übrigen gibt es weitere zweideutige Nachrichten, welche in einem anderen, nicht sexuellen Kontext keinen Sinn ergeben würden. So ist der im Zusammenhang mit diversen Komplimenten geäusserte Satz «cha di jo ned als fründin ha lol», mit dem der Beschuldigte offenbar die Ehrlichkeit seiner Komplimente untermauern wollte (pag. 632), nicht bloss unangemessen, sondern lässt Rückblicke auf das Gedankenspiel des Beschuldigten zu; von einen (Paten-)Onkel wäre eine solche Aussage kaum zu erwarten gewesen. Dasselbe gilt für die geradezu entlarvende Nachricht des Beschuldigten «und wenn du jo ned so hübsch und sympathisch wärsch und älter usgsehsch, würd ich jo au ned welle dich