Diese Themen von sich aus zu erfragen unterliess der Beschuldigte jedoch weitestgehend, und wenn, lenkte er die Unterhaltung jeweils umgehend auf die ihn interessierenden Bereiche (Treffen, Äusserlichkeiten, Fotos und Webcam etc.). Beispielhaft ist hierzu etwa der bereits erwähnte Chat vom 9. Oktober 2018 zu nennen, in welchem dieses Schema (anfänglicher Smalltalk, um sogleich auf die ihn interessierenden Themen zu lenken) gleich mehrfach erkennbar ist (pag. 604; links die Nachrichten des Beschuldigten, rechts diejenigen von ‘E.________’): […] Wie hesch es? guet Schön. Weder schuel?