Dies im Unterschied zu den früheren Chatnachrichten anderen Mädchen gegenüber, die letztlich zur hiervor erwähnten Verurteilung im Kanton Zug führten. Diese markanten Differenzen im Chatverhalten des Beschuldigten legen den Schluss nahe, dass der Beschuldigte aus seiner früheren Verurteilung seine Lehren gezogen haben dürfte.