mit «ich bis onkel L.________» an und kam sogleich auf deren Anzeigebild zu sprechen, was ‘E.________’, da ihrer Antwort zufolge nicht sie auf dem Anzeigebild abgebildet war, dazu veranlasste, ihm ein Foto ihres Gesichts zu schicken, welches der Beschuldigte mit den Worten «ohhh mega hübsch» kommentierte. Die Konversation beendete er nach einigen weiteren Nachrichten und ihrer Mitteilung, wonach sie mit ihrer Mutter einkaufen gehen müsse, mit «dicke muntsch». Der Beschuldigte bediente sich auch in den darauffolgenden Unterhaltungen wiederholt einer unangemessenen, anstössigen und grenzüberschreitenden Sprache und reduzierte die 13 Jahre alte ‘E.________’ weitgehend auf ihr Äusseres.