___’ darauf nicht recht zu antworten gewusst und der Beschuldigte ihr deshalb mitgeteilt hatte, sie könne es sich ja noch überlegen, lenkte er das Thema erneut auf ein gemeinsames Treffen. Da ‘E.________’ hierauf aber zurückhaltend sowie äusserst wortkarg reagierte, wollte der Beschuldigte auf eine andere Plattform wechseln und brachte ein erstes Mal die Möglichkeit eines Webcam-Anrufs ins Spiel. Nach dem Wechsel auf Skype schrieb der Beschuldigte ‘E.________’ mit «ich bis onkel L.