_’ Äusserlichkeiten, ihre weiblichen Formen, die Frage nach der Möglichkeit der Videotelefonie, den Austausch von Bildern oder aber auf die Möglichkeit eines realen Treffens. Beispielhaft kann auf den ersten Chat überhaupt verwiesen werden, der die genannten Elemente in sich vereint (pag. 597): Der Beschuldigte kontaktierte ‘E.________’ am 28. September 2018 und bot sich, nachdem ‘E.________’ ihn auf entsprechende Frage hin über ihr Alter (13) aufgeklärt hatte, als deren Onkel an und ergänzte, er habe zwar schon eine 22-jährige Nichte, es mache aber vielleicht auch Spass, ein so «jungs teeny z’verwöhne».