Würdigung der Kammer Die Kammer schliesst sich dieser zutreffenden und mit etlichen, für sich sprechenden Chatnachrichten untermauerten Würdigung der Vorinstanz sowie deren Ergebnis an: Der Chatverlauf zeigt deutlich, dass der Beschuldigte an ‘E.________’ sexuell interessiert war und ihn dieses Interesse antrieb, ‘E.________’ virtuell zu sehen und sie im realen Leben zu treffen. Diese Erkenntnisse korrelieren letztlich auch mit denjenigen des Gutachters Dr. med. M.________, wie er sie in seinem fo- rensisch-psychiatrischen Gutachten vom 22. Juli 2022 darlegte (pag. 811 ff.).