So sei es dem Beschuldigten primär um das Aussehen von ‘E.________’ gegangen, um Fotos von ihr und um ihre Wünsche. Ein ernsthaftes Interesse an den Wünschen von ‘E.________’ habe der Beschuldigte aber nicht gehabt, vielmehr sei er immer wieder auf ihr äusseres Erscheinungsbild zu sprechen gekommen, habe sie auf dieses reduziert und sie mit Komplimenten umworben. Damit habe er die Basis für sexuelle Handlungen geschaffen. Die Nachrichten hätten klar sexuellen Bezug aufgewiesen. Der Beschuldigte sei dann noch weiter gegangen und habe regelmässig Fotos von ‘E.________’ verlangt. Das Foto, das er von sich geschickt habe, enthalte ebenfalls klar eine sexuelle Komponente.