13 nerseits Bilder mit sexueller Komponente geschickt. Auch habe er in den Chatnachrichten nie direkt über sexuelle Handlungen geschrieben, geschweige denn darüber, was er mit ihr in dieser Hinsicht machen wolle. Ohne solche Nachrichten könne auch keine entsprechende Absicht belegt werden. Die Vorinstanz erwäge, die Absicht ergebe sich indirekt; auch solche Nachrichten gebe es vorliegend aber keine. Wörter wie «Wünsche» und «verwöhnen» hätten auch eine nicht sexuelle Konnotation und bedeuteten einfach, jemandem eine Freude zu machen.