Die Polizei hat sodann – im Unterschied zum Beschuldigten – nie sexuelle Anspielungen gemacht oder die Konversation auf solche Themen gelenkt. Schliesslich ist das entsprechende Vorbringen der Verteidigung dahingehend zu präzisieren, dass die verdeckten Ermittler dem Beschuldigten zwar nicht erst auf dessen explizite Frage, jedoch auch nicht gänzlich unaufgefordert ein Foto von ‘E.________’ geschickt haben; dies geschah erst, nachdem der Beschuldigte ‘E.________’ auf ihr Profilbild angesprochen und gefragt hatte, ob dies ihre Haare seien und er auf ihre diesbezügliche Antwort «nei schik der eis» schrieb: «jo gern. Bin gspannt wie du so usgsehsch» (pag.