10 D.________(Ort)) handelte es sich lediglich um eine – zur Aufrechterhaltung der Legende im Übrigen notwendige – Reaktion auf den Vorschlag des Beschuldigten, man könne shoppen gehen, den er ergänzte mit den Worten «wo du wetsch, oder wo mer de haut müend» (pag. 640). Es war demnach der Beschuldigte, der mit seiner Nachricht den Anstoss gab zur Nennung eines konkreten Treffpunkts bzw. diese erst provozierte. Die verdeckten Ermittler stellten sodann kaum eigene Fragen und nur sehr selten Gegenfragen, und wenn, dann beschränkten sich diese auf das Nötigste;