Er habe nämlich nicht gehen wollen, die Polizei habe aber geschrieben, «wieso i freue mi ja». Diese Antwort habe es dem Beschuldigten schwieriger gemacht, bei seinem Wunsch, nicht ans Treffen zu gehen, zu bleiben, da er damit ‘E.________’ enttäuscht hätte. Hätte die Polizei – wie sonst auch – mit «ok» geantwortet, hätte das Treffen wohl nicht stattgefunden. Es handle sich also nicht nur um eine Provokation, sondern um eine emotionale Manipulation. Die Polizei sei mitverantwortlich dafür, dass das Treffen stattgefunden habe. Dies sei eine unzulässige Einflussnahme.