VII.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter hat die Kammer über die Kosten- und Entschädigungsfolgen zu befinden (einschliesslich der allfälligen Ausscheidung von Kosten für die erstinstanzlichen Einstellungen und Freisprüche), wie auch über die Beschlüsse betreffend DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungs-