____ (Einkaufszentrum) D.________(Ort) vom 3. Juli 2019 bei den Akten sowie Löschung der beim Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern befindlichen elektronischen Daten aus dem vorliegenden Verfahren nach Rechtskraft des Urteils, vgl. Ziff. VII.2.-4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Angefochten und von der Kammer zu überprüfen sind demgegenüber der Schuldspruch wegen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern (Ziff. III.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), der Widerruf des mit Urteil des Strafgerichts Zug vom 25. Mai 2018 für eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten gewährten bedingten Vollzugs (Ziff.