2. Die beim Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern befindlichen elektronischen Daten aus dem vorliegenden Verfahren seien nach Rechtskraft des Urteils zu löschen. 7 3. Die Zustimmung zur Löschung des erhobenen DNA-Profils sowie der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist sei vorzeitig zu erteilen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. 16 Abs. 2 lit. b DNA-Profil-Gesetz). 4. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gerichtlich zu bestimmen.