4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft hingegen beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung was folgt (pag. 1342 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. Dezember 2022 (PEN 21 431 + PEN 22 84) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Pornografie, angeblich begangen durch