5 IV. Herr A.________ sei hingegen schuldig zu erklären der Pornografie, begangen durch mehrfachen Besitz zum Eigenkonsum von Bildern und Filmen, vom 16. Dezember 2015 bis am 4. Juli 2019 sowie Anbieten eines Filmes am 26. Juni 2019, beides in C.________(Ort). Er sei in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen zu verurteilen: