3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten ein aktueller Betreibungs- und Strafregisterauszug (datierend vom 15. bzw. 26. November 2024, pag. 1303 ff.) sowie bei der Kantonspolizei G.________(Kanton) ein aktueller Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten eingeholt (datierend vom 25. November 2024, pag. 1307 ff.). Ferner wurde anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3./4. Dezember 2024 der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag. 1320 ff.).