1. A.________ wird freigesprochen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund, angeblich begangen am 7. August 2021 in D.________(Ortschaft). 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'320.00 und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1’000.00, trägt der Kanton Bern. 3. A.________ wird eine Entschädigung von CHF 3’292.40 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte vor erster Instanz und von CHF 1’186.60 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte vor oberer Instanz ausgerichtet. II.