4. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden nach Art. 118 EG zum ZGB mit Busse bis Fr. 1'000.- bestraft. Am 27. September 2021 stellte der Strafkläger Strafantrag wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot. Das Fahrzeug ________(Nummernschild) sei am 7. August 2021 um 17:33 Uhr auf der Parzelle ________ (Sackgasse) parkiert gewe-