2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 19. Juni 2023 fristgerecht die Berufung an (pag. 190). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 6. Dezember 2023 (pag. 196 ff.). Sie wurde der Beschuldigten am 11. Dezember 2023 zugestellt (pag. 214.2). Mit Datum vom 19. Dezember 2023 erklärte die Beschuldigte form- und fristgerecht sowie vollumfänglich die Berufung (pag. 215 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 5. Januar 2024 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 223 f.). Der Strafkläger C.______