nachforderbarer Betrag CHF 4’285.40 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 18'652.65. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwältin B.________ bereits ein amtliches Honorar in der Höhe von CHF 18'441.60 ausbezahlt erhalten hat. Dementsprechend verbleibt eine Restzahlung von CHF 211.05. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 18'652.65 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B._____