1. Die Entschädigung der ehemaligen amtlichen Verteidigung des Beschuldigten, Rechtsanwältin B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen ab 1.1.2018 bis 31.12.2023 Stunden Satz amtliche Entschädigung 74.58 200.00 CHF 14’916.00 Reisezuschlag CHF 600.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 1’803.10 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF