2. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 5’400.00, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Oberland vom 24. Juli 2018 sowie vom 10. Oktober 2019. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. Widerruf) von CHF 44'485.10. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. Widerruf) von CHF 3'500.00.