45 5.2 folgende Gegenstände eingezogen und der Kantonspolizei Bern zu Ausbildungszwecken übergeben werden: - 1 präparierte Coladose - 1 präparierte Heinekendose - 1 präpariertes Ei 5.3 folgender Gegenstand nach Eintritt der Rechtskraft an A.________ zurückgegeben wird: - 1 Mobiltelefon Samsung III. A.________ wird schuldig erklärt der Vergewaltigung, begangen am 24./25. Mai 2020 in G.________, z.N. von D.________