1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 15. März 2019 bis am 26. April 2020 in G.________, H.________ und I.________ infolge Verjährung ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt wurde;