Diese Aufwände erachtet die Kammer als zu hoch und kürzt diese um insgesamt 3,5 Stunden. Konkret wird die Vorbereitung der oberinstanzlichen Verhandlung um 1,5 Stunden, die Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung um eine Stunde von 6 auf die effektive Dauer von 5 Stunden, der Zeitaufwand für die Einreichung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege um eine halbe Stunde sowie die Nachbesprechung mit der Straf- und Zivilklägerin ebenfalls um eine halbe Stunde gekürzt. Die übrigen geltend gemachten Aufwände geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin E.___