MLaw) geltend. Davon entfallen gemäss detailliertem Leistungsverzeichnis 1,5 Stunden auf die Einreichung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege, 3,5 Stunden auf die Vorbereitung der oberinstanzlichen Verhandlung, 6 Stunden auf deren Dauer und 1,5 Stunden auf eine Nachbesprechung mit der Straf- und Zivilklägerin (pag. 1716). Diese Aufwände erachtet die Kammer als zu hoch und kürzt diese um insgesamt 3,5 Stunden.