42 wird demnach verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin eine Entschädigung von CHF 10'508.00 für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren zu bezahlen. 25.2 Oberinstanzliches Verfahren 25.2.1 Rechtsanwältin B.________ Mit Kostennote vom 22. Januar 2025 machte Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren bis zur Sistierung des Mandats am 7. Oktober 2024 einen Aufwand von insgesamt 4,5 Stunden, ausmachend CHF 999.65 (inkl. Auslagen und MWSt.), geltend (pag. 1675 ff.).