Verfahrenskosten ausgeschieden. 24.4 Kosten für das Widerrufsverfahren Die Kosten für das Widerrufsverfahren im erstinstanzlichen Verfahren wurden von der Vorinstanz auf CHF 300.00 bestimmt und dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Diese Kostenauferlegung ist zu bestätigen. Demgegenüber werden für das oberinstanzliche Verfahren keine separaten Widerrufskosten ausgeschieden.