Strafantrag stellte vorliegend die F.________ bezüglich des Ladendiebstahls vom 3. Juli 2021, wobei sich diese Einzelfirma als Zivilklägerin konstituierte und einen Schadenersatz im Umfang von CHF 224.95 geltend machte (Strafantragsformular, pag. 122). In einem zweiten Strafantrag machte die Zivilklägerin einen Schadenersatz von CHF 177.55 geltend (pag. 128), woraus sich letztlich die finale Schadenersatzforderung von CHF 402.50 ergab. Nach dem Gesagten ist folglich die Aktivlegitimation der Zivilklägerin zu bejahen.