Dem Arztbericht von Dr. med. S.________ vom 19. Juli 2021 lässt sich entnehmen, dass die Straf- und Zivilklägerin seit Anfang 2018 wegen Stress am Arbeitsplatz bei ihm in psychiatrischer Behandlung sei. Am 30. Juni 2020 habe sie sich wegen Missbrauchs in der Nacht vom 24./25. Mai 2020 gemeldet und von anschliessenden Alpträumen, Vergesslichkeit und Desorientierung berichtet. Es habe eine regelmässige ambulante psychiatrische Behandlung stattgefunden, zuerst bei ihm,