Sie hatte jedoch bereits vor diesem Vorfall eine sexuelle Beziehung zum Beschuldigten und die an diesem Tag vorgenommene sexuelle Handlung präsentierte sich nicht als besonders schwerwiegender Eingriff. Es wurde vaginaler Geschlechtsverkehr durchgeführt, wobei der Beschuldigte selber ausführte, dass der Geschlechtsverkehr nicht lange gedauert habe, da er zu viel gekifft und eine Linie Amphetamin gezogen habe. Er habe deswegen keinen hochgebracht (pag. 156, Z. 158 ff.). Es ist davon auszugehen, dass der Akt weder lange gedauert hat noch intensiv gewesen ist.